DATEV Fragebogen

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FRAGEBOGEN
Version 4.0
Stand: 23.05.2022


Einleitung

DATEV stellt eine sehr allgemeine und umfangreiche Schnittstelle zur Verfügung, die die Übergabe von einfachen, aber auch sehr komplexen Buchungen und Stammdaten erlaubt.

Damit wir die Schnittstelle an Ihre Bedürfnisse anpassen können, beantworten Sie bitte die folgenden Fragen. Im Zweifelsfall halten Sie bitte auch Rücksprache mit Ihrem Steuerberater. In komplexen Fällen können weitere Kosten über den Preis der Standardschnittstelle hinaus entstehen, dies ergibt sich u.a. aus diesem Fragebogen.

Für Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Bitte senden Sie uns die Antworten auf die Fragen oder den ausgefüllten Fragebogen per E-Mail an hotline@autopoll.de.

Allgemeine Angaben

Zutreffendes bitte ankreuzen !

Ihre DATEV Beraternummer
Ihre DATEV Mandantennummer
Beginn des Wirtschaftsjahres ☐ 01.01. eines Jahres
☐ oder abweichend ______________

In welchem Wirtschaftsjahr werden die Buchungen verbucht ?

Wenn die Rechnung über Tankungen aus dem Dezember 2021 am 10.1.2022 geschrieben wird, erfolgt die Zuordnung zum Wirtschaftjahr.:

☐ 2021 GuV
☐ 2022 Bilanz
Minimallänge Sachkonten ______ (Standard = 4)
Personen/Debitor Kontonummer ☐ entspricht der Firmennummer im Autopoll
(gilt für die Übergabe der Kontodaten und Buchungen) ☐ oder Feld 1-20 aus dem Autopoll-Firmenstammdaten / Feld Nr. ____


Übergabe Konto Stammdaten

Zutreffendes bitte ankreuzen !

Sollen Kontostammdaten übergeben werden ? JA / ☐ NEIN

Bei NEIN bitte bei Übergabe Buchungen fortsetzen

Wenn JA,

Sollen Adresstypen anhand der Anrede unterschieden werden ? JA / ☐ NEIN

Wenn JA,

Anrede Firma führt zu Unternehmens Adressen, alles andere zu Adressattyp "natürl. Person".


Adressen müssen passend formatiert in Autopoll eingegeben werden:

Datev firma.png


Statt "Straße 123" führt "Postfach 123" zur Übernahme in die entsprechenden Datev-Felder für Postfach.

Wenn NEIN,

Welcher Adresstyp soll verwendet werden ? ______________________

Es werden auch die Felder Kurzform, UstId, Telefon, E-Mail, Fax, IBAN und BIC übernommen.


Übergabe Buchungen

Zutreffendes bitte ankreuzen !

Der Buchungstapel bekommt die Bezeichnung (max 30. Zeichen) ☐ Tankrng per <bisDatum> (Standard)
☐ Alternativ ________________________
Kontonummer vgl. Allgemeine Angaben
Belegdatum ist das Rechnungsdatum
Belegnummer ist die Rechnungsnummer
UstID der zu belasteten Firma wird auch übergeben

Eine Übergabe von Kostenstellen erfolgt derzeit nicht.


Es gibt drei Möglichkeiten wie Buchungen übergeben werden können.


1 Pro Rechnung nur eine Buchung keine Gegenbuchung auf ein festes Konto

Beispiel:

Rechnung 1001 mit 100 Euro Konto 4711 (Debitor) auf 8402 (allgemeines Konto für Forderungen)

Rechnung 1002 mit 200 Euro Konto 4712 (Debitor) auf 8402 (allgemeines Konto für Forderungen)

...

festes Erlöskonto ___________ (Standard = 8402)


2 Pro Rechnung und pro Artikel eine Buchung keine Gegenbuchung auf feste Erlöskonten

Beispiel:

Rechnung 1001 mit 70 Euro Konto 4711 (Debitor) auf 8910 (Erlöskonto Diesel)

Rechnung 1001 mit 30 Euro Konto 4711 (Debitor) auf 8920 (Erlöskonto AdBlue)

...

Erlöskonten für Buchungen

___________________
___________________
___________________
___________________
___________________


3 Pro Rechnung nur eine Buchung und pro Aufteilungkriterium eine Gegenbuchung auf feste Erlöskonten

Beispiel:

Rechnung 1001 mit 100 Euro Konto 4711 (Debitor) auf 8402 (allgemeines Konto für Forderungen)

Rechnung 1001 mit 70 Euro Konto 8402 (allgemeines Konto für Forderungen) auf 8910 (Erlöskonto Diesel)

Rechnung 1001 mit 30 Euro Konto 8402 (allgemeines Konto für Forderungen) auf 8920 (Erlöskonto AdBlue)

...

festes Erlöskonto für Buchung ___________ (Standard = 8402)

Erlöskonten für Gegenbuchungen

___________________
___________________
___________________
___________________
___________________


Sowohl bei der Möglichkeit 2, als auch bei der Möglichkeit 3, wenn es Buchungen bzw. Gegenbuchungen auf Aufteilungskriterien (in den meisten Fällen auf Artikel oder Artikelgruppen) gibt, kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Dies liegt an Brutto- und/oder Nettowerten in Preislisten und Rechnungsprofilen und an den Nachkommastellen (3 bei Preisen, 2 bei Mengen und Beträgen). Details hierzu finden Sie unter BruttoNetto.

Was soll mit möglichen Rundungsdifferenzen passieren ?

eigene Buchung bzw. Gegenbuchung ___________________
Verrechnung mit einer Buchung bzw. Gegenbuchung







Hinweise

Haben Sie weitere Hinweise, die wir hier nicht abgefragt haben?










Allgemeine Bedingungen

Die Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Umarbeitung, andere Umgestaltung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche Zugänglichmachung sowie die sonstige Verwertung von Leistungen von Autopoll sind dem Kunden nur im Rahmen der hierfür geltenden gesetzlichen Regelungen oder auf Grund gesonderter vertraglicher Vereinbarungen gestattet.

Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Rechte von Autopoll zu beeinträchtigen. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen von Autopoll gewährt, sofern der Kunde nicht nachweist, dass er diese Rechtsverletzungen nicht zu vertreten hat.

Programme und Datenbanken dürfen außer im Rahmen eines eingeräumten Nutzungsrechts ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Autopoll weder übersetzt noch vom Objekt-Code in den Quell-Code umgewandelt werden.

§ 69 e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt. In diesem Fall wird der Kunde Autopoll mitteilen, welche Teile des ursprünglichen Programms er dekompiliert. Für die Gewährung des Zuganges zu den Informationen oder das Dekompilieren kann Autopoll eine angemessene Gebühr verlangen.

Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Übergabe.

Autopoll haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Autopoll auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Autopoll.

Für Schäden aus Verzögerung der Leistung haftet Autopoll nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die sonstigen Rechte des Kunden im Verzugsfall bleiben unberührt.

Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind (§ 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB), wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit Autopoll eine Garantie übernommen hat, die gerade den Zweck hatte, vor dem Eintritt der geltend gemachten Schäden zu schützen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Übernahme einer Garantie (Ziffer 7.5) haftet Autopoll nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.

Bei Verlust von Daten haftet Autopoll nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit der Autopoll tritt diese Haftung nur ein, wenn Autopoll mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

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