Datenschutzgrundverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Autopoll-Dokumentation
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
==Merkblatt Datenschutzgrundverordung==
 
==Merkblatt Datenschutzgrundverordung==
  
wesentliche Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
+
wesentliche Quellen: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu und https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
  
 
Worum geht es: Es geht um den '''Schutz personenbezogener Daten'''
 
Worum geht es: Es geht um den '''Schutz personenbezogener Daten'''

Version vom 21. März 2018, 10:00 Uhr

Merkblatt Datenschutzgrundverordung

wesentliche Quellen: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu und https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung

Worum geht es: Es geht um den Schutz personenbezogener Daten

Wer also keine personenbezogenen Daten speichert, sondern nur Fahrzeuge und (Geschäfts-) Kunden (Firmen), der ist aus der Sicht von der Autopoll-Software nicht betroffen.

Personenbezogene Daten sind aus unserer Sicht Privatkunden bzw. Fahrerdaten.

Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden wenn (Quelle Wikipedia):

 Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
 Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich;
 Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
 Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen;
 Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt;
 Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.

Damit sollten Sie als Autopoll-Kunde prüfen welche Daten sie gemäß dieser Vorgaben (in Autopoll und anderswo) speichern müssen. Wenn die Speicherung zur Erfülling Ihrer geschäflitchen Aufgabe notwendig ist, dann ist sie erlaubt. Entfällt der Grund der Speicherung muss auch die Speicherung entfallen. Da es bei Daten in Autopoll meist um Daten gehört die abgerechnet werden, oder im Rahmen einen Verwendungsnachweises der Kraftstoffe benötigt werden, ist es naheliegend die Daten im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufzuheben.

Im Detail müssen Sie als Autopoll-Kunde selbst festlegen, welche Daten gespeichert werden dürfen und wie lange Sie diese aufheben.

Wir als Softwaredienstleister können Ihnen dann je nach Autopoll-Version mit den notwendigen Werkzeugen helfen, u.a. Daten ggf zu löschen.

Geeignete Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und Protokollierung von Änderungen, können Sie in den bestehenden Autopoll-Systemen verwenden. Es liegt an Ihren betrieblichen Abläufen die vorhandenen Funktionen auch zu nutzen.

Natürlich wird versucht, dass zukünftige Versionen von Autopoll, wie in anderen Aufgabenbereichen auch, neue Anforderungen umsetzen und besser unterstützen als bisherige Versionen.

(20.03.2018-tg)