Datenschutzgrundverordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Merkblatt Datenschutzgrundverordung==
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==Datenschutzgrundverordung - Autopoll Software==
  
wesentliche Quellen: https://www.datenschutz-grundverordnung.eu und https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
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===wesentliche Quellen===
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https://www.datenschutz-grundverordnung.eu  
  
Worum geht es: Es geht um den '''Schutz personenbezogener Daten'''
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https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
  
Wer also keine personenbezogenen Daten speichert, sondern nur Fahrzeuge und (Geschäfts-) Kunden (Firmen), der ist aus der Sicht von der Autopoll-Software nicht betroffen.
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===Worum geht es ?===
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Es geht um den '''Schutz personenbezogener Daten'''
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===Datendifferenzierung===
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Wer keine personenbezogenen Daten speichert, sondern nur Fahrzeuge und (Geschäfts-) Kunden (Firmen), der ist aus Sicht der Autopoll-Software nicht betroffen.
  
 
'''Personenbezogene Daten sind aus unserer Sicht Privatkunden bzw. Fahrerdaten.'''
 
'''Personenbezogene Daten sind aus unserer Sicht Privatkunden bzw. Fahrerdaten.'''
  
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===Datenspeicherung===
 
Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden wenn (Quelle Wikipedia):
 
Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden wenn (Quelle Wikipedia):
 
   Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
 
   Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
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   Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.
 
   Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.
  
Damit sollten Sie als Autopoll-Kunde prüfen welche Daten sie gemäß dieser Vorgaben (in Autopoll und anderswo) speichern müssen. Wenn die Speicherung zur Erfülling Ihrer geschäflitchen Aufgabe notwendig ist, dann ist sie erlaubt. Entfällt der Grund der Speicherung muss auch die Speicherung entfallen. Da es bei Daten in Autopoll meist um Daten gehört die abgerechnet werden, oder im Rahmen einen Verwendungsnachweises der Kraftstoffe benötigt werden, ist es naheliegend die Daten im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufzuheben.
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===Kundenmassnahmen===
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Damit sollten Sie, als Autopoll-Kunde, prüfen, welche Daten sie gemäß dieser Vorgaben (in Autopoll und anderswo) speichern müssen. Wenn die Speicherung zur Erfüllung Ihrer geschäflitchen Aufgaben notwendig ist, dann ist sie erlaubt. Entfällt der Grund der Speicherung muss auch die Speicherung entfallen. Da es bei Daten in Autopoll meist um Daten geht die abgerechnet werden, oder im Rahmen einen Verwendungsnachweises der Kraftstoffe benötigt werden, ist es naheliegend die Daten im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufzuheben.
  
 
Im Detail müssen Sie als Autopoll-Kunde selbst festlegen, welche Daten gespeichert werden dürfen und wie lange Sie diese aufheben.
 
Im Detail müssen Sie als Autopoll-Kunde selbst festlegen, welche Daten gespeichert werden dürfen und wie lange Sie diese aufheben.
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Geeignete Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und Protokollierung von Änderungen, können Sie in den bestehenden Autopoll-Systemen verwenden. Es liegt an Ihren betrieblichen Abläufen die vorhandenen Funktionen auch zu nutzen.
 
Geeignete Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und Protokollierung von Änderungen, können Sie in den bestehenden Autopoll-Systemen verwenden. Es liegt an Ihren betrieblichen Abläufen die vorhandenen Funktionen auch zu nutzen.
  
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===Anmerkungen===
 
Natürlich wird versucht, dass zukünftige Versionen von Autopoll, wie in anderen Aufgabenbereichen auch, neue Anforderungen umsetzen und besser unterstützen als bisherige Versionen.
 
Natürlich wird versucht, dass zukünftige Versionen von Autopoll, wie in anderen Aufgabenbereichen auch, neue Anforderungen umsetzen und besser unterstützen als bisherige Versionen.
  
 
(20.03.2018-tg)
 
(20.03.2018-tg)

Version vom 21. März 2018, 11:01 Uhr

Datenschutzgrundverordung - Autopoll Software

wesentliche Quellen

https://www.datenschutz-grundverordnung.eu

https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung


Worum geht es ?

Es geht um den Schutz personenbezogener Daten


Datendifferenzierung

Wer keine personenbezogenen Daten speichert, sondern nur Fahrzeuge und (Geschäfts-) Kunden (Firmen), der ist aus Sicht der Autopoll-Software nicht betroffen.

Personenbezogene Daten sind aus unserer Sicht Privatkunden bzw. Fahrerdaten.


Datenspeicherung

Personenbezogene Daten dürfen gespeichert werden wenn (Quelle Wikipedia):

 Die betroffene Person hat ihre Einwilligung gegeben;
 Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich;
 Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich;
 Die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen;
 Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt;
 Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich.


Kundenmassnahmen

Damit sollten Sie, als Autopoll-Kunde, prüfen, welche Daten sie gemäß dieser Vorgaben (in Autopoll und anderswo) speichern müssen. Wenn die Speicherung zur Erfüllung Ihrer geschäflitchen Aufgaben notwendig ist, dann ist sie erlaubt. Entfällt der Grund der Speicherung muss auch die Speicherung entfallen. Da es bei Daten in Autopoll meist um Daten geht die abgerechnet werden, oder im Rahmen einen Verwendungsnachweises der Kraftstoffe benötigt werden, ist es naheliegend die Daten im Rahmen der gesetzlichen Archivierungspflichten aufzuheben.

Im Detail müssen Sie als Autopoll-Kunde selbst festlegen, welche Daten gespeichert werden dürfen und wie lange Sie diese aufheben.

Wir als Softwaredienstleister können Ihnen dann je nach Autopoll-Version mit den notwendigen Werkzeugen helfen, u.a. Daten ggf zu löschen.

Geeignete Schutzmaßnahmen wie starke Passwörter und Protokollierung von Änderungen, können Sie in den bestehenden Autopoll-Systemen verwenden. Es liegt an Ihren betrieblichen Abläufen die vorhandenen Funktionen auch zu nutzen.


Anmerkungen

Natürlich wird versucht, dass zukünftige Versionen von Autopoll, wie in anderen Aufgabenbereichen auch, neue Anforderungen umsetzen und besser unterstützen als bisherige Versionen.

(20.03.2018-tg)